Platzordnung

Verhaltensregeln für die Teilnahme am Training, Seminaren oder sonstigen Übungsstunden

 

 

 1.  Gegenseitige Rücksichtnahme und fairen Umgang miteinander verstehen wir als Grundvorraussetzung.

  

2.  Bevor die Übungsstunde bzw. das Training beginnt, sollte der Hund die Möglichkeit bekommen, sich zu lösen. Dafür ist ausreichend Gelegenheit um den Platz herum. Evtl. Hinterlassenschaften des eigenen Hundes auf dem Trainingsplatz und außerhalb des Übungsplatzes sind unverzüglich zu entfernen.

 

3.  Die Hunde müssen jederzeit unter der Kontrolle des Halters stehen. Ist dies nicht gewährleistet muss der Hund an der Leine geführt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Hunde beim Betreten des Platzes angeleint sind. Das Betreten des Trainingsgeländes muss durch den Trainer gestattet werden.

 

4.  Es ist von jedem Hundehalter darauf zu achten und entsprechend entgegenzuwirken, dass keine Markierungen durch Rüden oder Hündinnen mit ausgeprägtem Markierverhalten vorkommen. Sollte dies doch einmal passieren, ist der entsprechende Gegenstand sofort mit Wasser zu reinigen.

 

5.  Es sollte selbstverständlich sein, dass der Platz sauber gehalten wird und Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfalleimer geworfen werden.

 

6.  Auf dem Hundeplatz ist das Rauchen nur am angewiesenen Raucherplatz erlaubt. Die Zigarettenreste sind vollständig in dem dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Zigarettenreste auf dem Boden zurückbleiben (Lebensgefahr für unsere Hunde), sondern ebenfalls in den dafür vorgesehen Behälter kommen.

 

7.  Die komplette Platzanlage und die Trainingsmaterialien sollen von allen Nutzern pfleglich behandelt werden. Sollte etwas sowohl am Platz als auch an den Sportgeräten passieren, ist die Schadensbehebung vom Verursacher zu tragen.

 

8.  Die am Training teilnehmenden Hunde müssen die vorgeschriebenen Schutzimpfungen besitzen (Tollwut, Staupe, und möglichst auch Zwingerhusten). Die Impfungen müssen mit der Anmeldung in Kopie nachgewiesen werden.

 

9.  Jeder Halter haftet für seinen Hund! Eine Tierhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen.Etwaige Schäden sind umgehend vom Verursacher zu melden und ggfls. vom entsprechenden Hundehalter zu tragen

 

10. Kranke Hunde (auch Parasitenbefall) und läufige Hündinnen sind vom Hundeplatz fernzuhalten. Sollte ein Hund ersichtlich krank sein, behält sich der Übungsleiter vor, diesen Hund vom Training auszuschliessen. Ebenso kann ein Ausschluss des Hundehalters und Hundes bei groben oder fahrlässigen Verstössen gegen die Platzordnung erfolgen.

 

11. Für die Trainingsstunden sind die Trainer verantwortlich und deren Anweisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

12. Wir legen grossen Wert auf kameradschaftliches und sportliches Verhalten.

Für die Dauer des Platzaufenthaltes/Trainings erkennt jedes Mitglied/Besucher diese
Platzordnung an und hat dies auch mit seiner Unterschrift im Anmeldeformular bestätigt.